Express Vaterschaftsnachweis

Ein Produkt der Papacheck GmbH

Unser Papacheck Express Vaterschaftsgutachten soll und kann ein Gutachten nicht ersetzen. Der Untersuchungsumfang von 20 STR-Systemen sowie das Ergebnis entsprechen zwar dem eines Abstammungsgutachtens, allerdings mit dem Unterschied, dass nur Kind und möglicher Vater getestet werden und die Ergebnisübermittlung kompakter erfolgt. In einem Abstammungsgutachten hingegen wird die Mutter in die Analyse mit einbezogen und alle Einzelergebnisse werden dokumentiert, was Zeit und somit auch Geld kostet.

Es besteht die Möglichkeit, den Papacheck Express Vaterschaftsnachweis nachträglich zu einem Gutachten aufwerten zu lassen.

Sollten Sie bereits wissen, dass Sie ein komplettes Abstammungsgutachten benötigen, können Sie dieses einfach und bequem bei Papacheck online bestellen.

Vaterschaftsnachweis bestellen und Gewissheit haben

Einfach online bestellen

Bitte beachten Sie: Verwandte oder Freunde gelten nicht als neutrale Personen! Sind die Proben nicht unter Aufsicht eines Arztes entnommen worden, so muß die Probenentnahme wiederholt werden. In diesem Falle erhalten Sie von uns ein neues Testset (Kosten 10,-). Ein Anspruch auf Rückerstattung der Untersuchungsgebühr besteht nicht.

So geht’s - der Ablauf

Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihr Vaterschaftsnachweis abläuft – sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen die Experten von Papacheck gerne zur Verfügung.

Ordern Sie Ihr Entnahmeset.
Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der Bestellung. Zahlung per PayPal möglich.

Bei Bestellungen die werktags bis 14 Uhr bei uns eingehen, werden die Sets – selbstverständlich in einer neutralen Verpackung – noch am selben Werktag versandt. Sobald das Testset bei Ihnen angekommen ist, sollten Sie bei den entsprechenden „neutralen“ Stellen wie z. B. ihrem Hausarzt oder beim Jugendamt einen Termin zur Probenentnahme vereinbaren.

ACHTUNG: Da weder Sie als Auftraggeber noch Freunde oder Verwandte als neutrale Personen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes gelten, verschicken wir die Testsets im versiegelten Zustand. Um eine Manipulation nachweislich ausschließen zu können, empfehlen wir Ihnen, das Siegel intakt zu lassen und die Verpackung erst durch die neutrale Person öffnen zu lassen!

Als Erstes steht für alle Beteiligten die vorgeschriebene Aufklärung über das Gendiagnostikgesetz und die schriftliche Einverständniserklärung an. Bei minderjährigen Kindern ist in der Regel die Zustimmung beider Elternteile als gesetzliche Vertreter erforderlich! Nach der Identitätsfeststellung lässt sich jede Person zwei einfache, schmerzfreie Wangenabstriche abnehmen.

Auch wenn die Mutter bei minderjährigen Kindern nicht mitgetestet wird, muss sie trotzdem bei der Probenentnahme des Kindes anwesend sein und ihr schriftliches Einverständnis geben. Liegt dies nicht vor, können die Proben nicht untersucht werden.

Wie es der Gesetzgeber fordert, verschickt die „neutrale Stelle“ alle Proben und Formulare im vorbereiteten Versandkarton direkt an uns. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail über den Eingang Ihrer Proben.

Nach Überprüfung der Analysedaten durch den Gutachter wir Ihnen das Gutachten in der Regel bereits nach zwei Werktagen in schriftlicher Form per Post zugesandt.

Der Express Vaterschaftsnachweis - was Sie noch wissen sollten

Wichtig!

Die Entnahme für einen Vaterschaftsnachweis kann bei niedergelassenen Ärzten, Gesundheitsämtern oder durch Jugendämter erfolgen. Sollen die Proben durch andere Personen entnommen werden, halten Sie bitte vor der Probenentnahme mit uns Rücksprache, ob dies möglich ist.

Wird die Probenentnahme und Identitätsfeststellung von Ihnen selbst oder einer Ihnen nahestehenden und nicht sachkundigen Person durchgeführt, dürfen diese Proben nicht von uns untersucht werden.

Alle zu analysierenden Personen müssen nach erfolgter Aufklärung schriftlich in den Vaterschaftstest einwilligen. Bei minderjährigen Kindern müssen die Erziehungsberichtigten, also auch die Mutter zustimmen!

Werden die Proben nicht durch die oben genannten neutralen Personen entnommen oder ohne die schriftliche Einwilligung der Probanden eingesandt, kann die Analyse nicht durchgeführt werden. Wir senden Ihnen auf Nachfrage ein neues Entnahmeset zu. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10,– €. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Untersuchungskosten bei nicht korrekter Probenentnahme besteht nicht.

Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie uns bitte vor der Bestellung unter der TelNr.: 04152 803 455 06.

FAQs

Nein. In jedem Fall muss ein Arzt die Proben entnehmen. Es ist uns als Labor ausdrücklich untersagt, Proben zu analysieren, die nicht durch eine mit uns abgestimmte neutrale Person entnommen worden sind. Da bei einem Vaterschaftsnachweis die Mutter nicht mituntersucht wird (die Mutter aber in Gegenwart des Arztes schriftlich zustimmen muss) ist die Probenentnahme nur durch einen Arzt möglich.

Bitte beachten Sie: Verwandte oder Freunde gelten nicht als neutrale Personen! Sind die Proben nicht unter Aufsicht eines Arztes entnommen worden, so muß die Probenentnahme wiederholt werden. In diesem Falle erhalten Sie von uns ein neues Testset (Kosten 10,- €). Ein Anspruch auf Rückerstattung der Untersuchungsgebühr besteht nicht.

Nein. Da unser Vaterschaftsnachweis auf dem genetischen Fingerabdruck basiert, für den wir nur einen unkomplizierten Wangenschleimhautabstrich benötigen, ist der Test gleich nach der Geburt möglich. Dank unserer schnellen Analysen liegt Ihnen das Ergebnis sogar innerhalb der standesamtlichen Meldefristen vor

Nein – aber mit Ausnahmen. Grundsätzlich gilt das Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Allerdings kennt das Gendiagnostikgesetz auch Fälle, bei denen die Mutter der Untersuchung nicht zustimmen muss:

  • Das Kind ist bereits volljährig
  • Die Mutter ist verstorben oder nicht einwilligungsfähig gemäß § 14 Gendiagnostikgesetz
  • Das Sorgerecht liegt nicht bei der Mutter und sie lebt getrennt vom Kind
  • Die Mutter widerspricht schriftlich einer Untersuchung ihrer Probe, erklärt sich aber mit einer Analyse der kindlichen Probe einverstanden

In der Regel geht das Gutachten bereits zwei Werktage nach Probeneingang im Labor in schriftlicher Form per Post an Sie raus.

Selbstverständlich halten wir uns auch hier strengstens an die gesetzlichen Vorgaben und stellen den Schutz der Privatsphäre konsequent in den Mittelpunkt. Das bedeutet: Alle Proben werden nach Auswertung komplett vernichtet, um die unerlaubte Wiederverwendung auszuschließen. Bei der sicheren Aufbewahrung Ihrer Daten halten wir uns an die juristisch vorgegebenen Fristen.

Nein, da es sich hier nicht um ein Vaterschaftsgutachten sondern um einen Vaterschaftsnachweis handelt (hier ist der Dokumentationsaufwand geringer), muß für einen weiteren Mann oder Kind ein neuer Test bestellt werden.

Der Vaterschaftsnachweis ist nicht für die Verwendung bei Behörden vorgesehen. Er ist nur zur Eigeninformation der Beteiligten gedacht. Der Vaterschaftsnachweis kann aber bei Bedarf zu einem Abstammungsgutachten (durch Zusatzuntersuchungen) ergänzt werden, welches dann auch zur Vorlage bei Behörden geeignet ist.

Bestellung Abstammungsgutachten

Ergänzungsset für 89,– €

Ihnen liegt bereits das Ergebnis Ihres Vaterschaftsnachweises vor und Sie benötigen jetzt ein Abstammungsgutachten zur Vorlage beim Jugendamt oder für sonstige juristische Zwecke.

Bei minderjährigen Kindern muss eine Probe der Mutter nach- untersucht werden. Bei volljährigen Kindern erfolgt eine Erweiterung des Untersuchungsumfangs mit neuen Proben.

Nach Eingang des Ergänzungssets in unserem Labor erstellen wir aus den Daten Ihres Vaterschaftsnachweises und den neuen Daten ein richtlinienkonformes Abstammungsgutachten.

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